COVID-19
Tür auf in den Tennishallen!
Gute Nachrichten für alle Hallen-Betreiber und TennispielerInnen, die geimpft oder genesen sind: Indoor-Sportstätten dürfen mit Ende des österreichweiten Lockdowns wieder aufsperren.
Die Halle Haselstauden in Stiglingen öffnet nach ihren Renovierungsarbeiten ebenfalls die Türen ab Montag den 13.12.2021
Laut Sportabteilung der Stadt Dornbirn sind die notwendigsten Bauarbeiten in der Tennishalle Haselstauden inzwischen abgeschlossen.
Kleinigkeiten wurden in der letzten Woche und werden in der kommenden Woche noch gemacht,
Allgemeines:
– Der TC Haselstauden wird die Bewirtung von Mo-Fr von 17 bis 23 Uhr übernehmen – es gibt Kleinigkeiten zu essen und zu trinken.
– Die Buchungsplattform der Tennishalle soll ebenfalls im Dezember noch online gehen. Sobald es dazu Neuigkeiten gibt, werden wir euch gerne informieren.
Schöne Grüße und hoffen wir auf einen (verspäteten) Start in die Tennis-Wintersaison in knapp einer Woche!
Die mit 12. Dezember in Kraft getretene neue COVID-Bundesverordnung, die vorerst bis 21. Dezember gilt, wirkt sich wie folgt auf den Tennissport aus:
• Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G-Nachweis zwischen 5-23 Uhr betreten werden
• Indoor gilt Maskenpflicht. Die Maske kann zur Sportausübung abgenommen werden
• Vor Betreten der Halle müssen sich alle SpielerInnen elektronisch oder via Liste registrieren. Damit bestätigen sie, dass sie einen 2G-Nachweis mitführen. Wie schon im Frühjahr 2021 hat der ÖTV dadurch erwirkt, dass die Nachweispflicht für 2G bei den SpielerInnen liegt, und nicht bei den Anlagenbetreibern
• Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 TeilnehmerInnen (ab 51 TeilnehmerInnen: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/r, Anzeigepflicht; ab 251 TeilnehmerInnen: zusätzlich Bewilligungspflicht)
• Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoor max. 2.000 und outdoor max. 4.000 ZuschauerInnen (es gilt 2G und indoor Maskenpflicht)
• Spitzensport ist ohne TeilnehmerInnenbeschränkung möglich (für ZuschauerInnen gilt 2.000/4.000)
• Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)
Diese Informationen beziehen sich auf die Verordnung auf Bundesebene. Für einzelne Regionen oder Bundesländer können abweichende Regelungen gelten!
Immer auf dem letzten Stand ist die Homepage www.sportaustria.at