COVID-19Verbands-Info
“Tennis zu Viert” ist ab sofort möglich
Der ÖTV konnte beim Sportministerium erwirken, dass Hobby-Spielerinnen und -Spieler auch außerhalb des Familienverbundes miteinander spielen können.
Hervorragende Nachrichten für alle Hobby-Spielerinnen und -Spieler: Nachdem sich ÖTV-Geschäftsführer Thomas Schweda beim Bundesministerium für Sport intensiv um die Freigabe des Doppelspiels eingesetzt hatte, wurde am 20. Mai von offizieller Stelle Grünes Licht gegeben. Der neue Passus in den Verhaltensregeln (Spielbetrieb Outdoor, Punkt 2) lautet ab sofort:
„Es wird empfohlen, zunächst nur zu Zweit zu spielen. Beim Spiel zu Viert ist unbedingt darauf zu achten, dass Personen, die nicht in einem gemeinsamen Wohnungsverbund leben, den vorgeschriebenen Mindestabstand (2 m) einhalten.“
Bewerbsmäßig Doppel zu spielen, bleibt laut Auskunft des Bundesministeriums für Sport bis auf Weiteres untersagt, weil der Mindestabstand beim Kampf um jeden Punkt nicht dauerhaft eingehalten werden könne.
Achtung: Das Sportministerium präzisierte zudem, was als Outdoor-Sportstätte gilt: All jene überdachten Bebauungen, die zur Sportausübung auf zumindest drei Seiten vollständig geöffnet werden können.