Covid 19: Verschärfung der Maßnahmen – 2G

COVID-19

Verschärfung der Maßnahmenverordnung – 2G

Die mit 8. November in Kraft getretene Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt einige Auswirkungen auf den Sport mit sich.

 

Harald Schume,

Bundesregierung und Landeshauptleute haben beschlossen, die Stufen zwei, drei und vier des Corona-Stufenplans mit 8. November 2021 gleichzeitig in Kraft zu setzen (gültige Verordnung). Eine Maßnahme, die natürlich auch den Sport mit seinen 15.000 Vereinen und rund 2 Millionen Vereinsmitgliedern trifft.

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur noch mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden. Tests gelten nicht mehr als Nachweis
  • Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
  • Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis 
  • Breitensport: Vor Betreten des Platzes müssen sich alle SpielerInnen elektronisch oder via Liste registrieren. Damit bestätigen sie, dass sie einen 2G-Nachweis mitführen. Wie schon im Frühjahr 2021 hat der ÖTV dadurch erwirkt, dass die Nachweispflicht für 2G bei den SpielerInnen liegt, und nicht bei den Anlagenbetreibern
  • Für TrainerInnen und BetreuerInnen, die einen kommerziellen Beruf ausüben und daher ihrer Arbeit nachgehen, gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien). Als TrainerInnen und BetreuerInnen gelten Personen mit einer tennisspezifischen Ausbildung und/oder behördlicher Berechtigung
  • Für SpitzensportlerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien). Die Liste der genehmigten SpitzensportlerInnen bleibt unverändert
  • Der ÖTV empfiehlt, die Anzahl der betreuenden Personen bei Jugendturnieren möglichst gering zu halten und auf eine Person pro Anlage zu beschränken

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter FAQ der Sport Austria:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/