Auswirkung der Verordnung auf den Tennissport

Auswirkung der Verordnung auf den Tennissport

Die Verordnung der Regierung hat auch intensive Auswirkungen auf den Tennissport. Bis 30. 11. ist es AmateurInnen untersagt, ihrem Hobby in der Halle nachzugehen. Der ÖTV konnte aber erwirken, dass outdoor gespielt werden darf.

 

Die österreichische Bundesregierung hat Verhaltensmaßnahmen gesetzt, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. DIE VERORDNUNG DER REGIERUNG, die ab 3. November, 0 Uhr, in Kraft trat und mindestens bis zum Ende des Monats gelten soll, betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, somit leider auch den Tennissport.

Noch vor Veröffentlichung der Verordnung wurden viele Anregungen vom ÖTV an das Sportministerium herangetragen. Positiv aufgenommen wurde vor allem die Forderung, Tennis im Freien weiterhin zu erlauben.

Das bedeutet: Während es AmateurerInnen – wie in allen Sportarten – untersagt ist, in der Halle ihrem liebsten Hobby nachzugehen, dürfen die Tennisplätze im Freien weiterhin im November bespielt werden, solange sich die Einzel- und Doppelspieler (unter bestimmten Voraussetzungen) an die Hausordnung und die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregeln halten.

Der ÖTV ist weiterhin in intensivem Kontakt mit dem Sportministerium, um baldige Lockerungen für den Tennissport zu erwirken. Im Sinne der Landesverbände, seiner Mitgliedsvereine sowie aller TennisspielerInnen sind wir bemüht, diese einheitlich verordneten Regeln der Regierung für alle Bundesfachverbände zu adaptieren.

Sportminister Werner Kogler wandte sich in einem BRIEF AN DIE VEREINSVERANTWORTLICHEN UND SPORTTREIBENDEN. Darin schreibt er u.a.:” Ich kann Ihnen versichern, dass ich als Vizekanzler und Sportminister alles unternehmen werde, damit die Hilfs-Fonds für den Sport, die schon bisher wertvolle Dienste geleistet haben, ausgebaut werden. Dass neue Instrumente erarbeitet werden, damit die österreichische Sportlandschaft in ihrer Gesamtheit und Diversität erhalten bleibt. Ich werde in der nahen Zukunft auch intensive Gespräch mit Stakeholdern aus dem Sport führen, damit wir den Sport so positionieren, dass er die Krise, abseits ökonomischer Notwendigkeiten, möglichst unbeschadet übersteht. Ziel ist es, einen Katapultstart Richtung Normalität hinzulegen, sobald sich die epidemiologische Situation zum Guten gewendet hat.”

Was bedeutet nun die aktuelle Covid19-Verordnung der Bundesregierung für den Tennissport in Österreich?

  • Veranstaltungen
    Events, bei denen ausschließlich SpitzensportlerInnen teilnehmen, sind in geschlossenen Räumen, aber ohne Zuschauer erlaubt. Die Upper Austria Ladies Linz (7. – 15.11.) können somit ebenso stattfinden wie die ÖTV-Hallen-Meisterschaften im Wiener Colony-Club (7. – 14.11.), für deren Bewilligung sich der ÖTV intensiv beim Sportministerium eingesetzt hat. Der Österreichische Tennisverband erstellt gerade ein Covid19-Präventions-Konzept gemäß der neuen Verordnung. Jedwede andere Veranstaltung auf Hobby-Ebene ist leider im Moment aufgrund der Verordnung der Bundesregierung nicht erlaubt.
  • Spitzensportler/innen
    Prinzipiell dürfen nur SpielerInnen, die aus dem Sport Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen teilgenommen haben, auch weiterhin in  der Halle trainieren. Dem ÖTV ist es in vielen intensiven Gesprächen mit dem Sportministerium gelungen, den Kreis der SpielerInnen in allen Landesverbänden erheblich zu erweitern und auch auf den Junioren-Sektor auszudehnen.Ein Trainer darf mit maximal zwei Personen aus verschiedenen Haushalten in der Halle arbeiten. Nähere Infos zu diesem Thema finden sie HIER
  • Hobbysportler/innen
    Der Österreichische Tennisverband hat sich beim Sportministerium stark gemacht, dass Tennis im Freien im Einzel und Doppel (je zwei SpielerInnen aus einem Haushalt auf jeder Seite) weiterhin möglich ist. Auf einem Platz dürfen sich insgesamt maximal sechs Personen (zuzüglich deren Kinder/Minderjähriger) aus zwei Haushalten aufhalten. Entgegen früherer Verordnungen ist ein Trainer nun einem eigenen Haushalt zuzuordnen. Der ÖTV appelliert an die Vereine und Anlagenbetreiber, ihre Freiplätze je nach Witterung möglichst lange bespielbar zu halten. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätten dürfen seit 3. November nur betreten werden, um zum Tennisplatz im Freien zu gelangen. Somit sind auch sanitäre Anlagen (außer Toiletten) und Kantinen gesperrt. Leider ist die Aktivität in der Halle – wie in allen anderen Sportarten auch – bis auf weiteres untersagt. Der ÖTV evaluiert mit dem Sportministerium, ob noch im November eine Lösung gefunden werden kann, dass Tennis auch in der Halle gespielt werden darf.

Covid-19 Maßnahmenkatalog zum Ausdrucken (pdf | DIN-A3) 

Covid-19 Maßnahmenkatalog zum Verschicken (pdf | DIN-A3)

Die Sport Austria, die Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten Sports in Österreich, wandte sich umgehend nach Bekanntwerden dieser Verordnung in einem offenen Brief mit einem Sechs-Punkte-Programm an alle Bundesportfachverbände.

DAS SECHS-PUNKTE-PROGRAMM VON SPORT AUSTRIA

Sobald es neue verbindliche Details zur aktuellen Verordnung gibt, werden wir diese umgehend kommunizieren.

 

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